§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
§ 4 Rechte des Bestellers an der Software
a) Die Weitergabe an den Dritten erfolgt durch Verkauf auf Dauer und ohne Rückgabeanspruch oder Rückerwerbsoption.
b) Der Dritte gibt gegenüber der TechnikDoc GmbH folgende schriftliche Erklärung ab:
– „Wir wollen von ………………………… (Firma und Adresse des Bestellers) die Software ………………………………. (genaue Bezeichnung einschließlich Benennung des Lizenzvolumens) erwerben. Uns liegen in Kopie die Dokumente vor, aus welchen sich ergibt, mit welchen Nutzungsrechten und welchen Pflichten der Vorerwerber die Software erworben hat. Wir verpflichten uns Ihnen gegenüber, diese Nutzungsregeln einzuhalten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf § 4, § 13 Abs. 2 und 3, § 14 und § 16 der damals vereinbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Standard-Software.
– Unser Nutzungsrecht beginnt frühestens, wenn der Vorerwerber Ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass er, soweit möglich und zumutbar, die Software gelöscht hat und dass er mit Beginn unseres Nutzungsrechts kein Recht auf Nutzung der Software mehr hat.
– Wir verpflichten uns, im Fall einer Veräußerung der Software durch uns dieselben Regeln einzuhalten, wie sie insofern unserem Rechtsvorgänger Ihnen gegenüber obliegen.“
c) Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass der Dritte erst dann die Software nutzen darf, wenn der Besteller den Löschungsvorgang der Software durchgeführt hat und wenn der TechnikDoc GmbH die vom Dritten unterschriebene Erklärung nach (b) vorliegt.
d) Das Recht zur Weiterveräußerung bezieht sich auf den Stand des Computerprogramms, wie er dem Besteller zum Zeitpunkt der Weitergabe an den Dritten vorliegt.
Im Falle eines Verstoßes des Bestellers gegen diese Regeln schuldet er der TechnikDoc GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Dritte nach der dann aktuellen Preisliste für die Software bei der TechnikDoc GmbH hätte zahlen müssen, zumindest in Höhe der Hälfte des heute vereinbarten Kaufpreises. Die TechnikDoc GmbH behält sich weitergehende Ansprüche gegen den Besteller und den Dritten vor.
§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
§ 7 Vergütung, Zahlung
Dienstleistungen in der Regelzeit Mo‐Fr zwischen 9‐18 Uhr
bei Anwender- oder Client Problemen wird abgerechnet im ¼h Takt
bei Server, Virtuellen Maschinen oder Datenbank Problemen wird abgerechnet im ¼h Takt
Zuschläge
erheben wir einen Aufschlag auf den Grundpreis exklusive MwSt.
erheben wir einen Aufschlag auf den Grundpreis exklusive MwSt.
Anfahrtspauschalen
einfacher Weg
einfacher Weg
§ 8 Pflichten des Bestellers
§ 9 Sachmängel
a) Fehlerklasse 1: Betriebsverhindernde Mängel: Der Fehler verhindert den Geschäftsbetrieb beim Besteller; eine Umgehungslösung liegt nicht vor: Die TechnikDoc GmbH beginnt unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Stunden nach Fehlermeldung mit der Fehlerbeseitigung und setzt sie mit Nachdruck bis zur Beseitigung des Fehlers fort, soweit zumutbar auch außerhalb der Arbeitszeit (werktags 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr).
b) Fehlerklasse 2: Betriebsbehindernde Mängel: Der Fehler behindert den Geschäftsbetrieb beim Besteller erheblich; die Nutzung der Software ist jedoch mit Umgehungslösungen oder mit temporär akzeptablen Einschränkungen oder Erschwernissen möglich: Die TechnikDoc GmbH beginnt bei Fehlermeldung vor 10.00 Uhr mit der Fehlerbeseitigung am selben Tag, bei späterer Fehlermeldung zu Beginn des nächsten Arbeitstages und setzt sie bis zur Beseitigung des Fehlers innerhalb der Arbeitszeit fort. Die TechnikDoc GmbH kann zunächst eine Umgehungslösung aufzeigen und den Fehler später beseitigen, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.
c) Fehlerklasse 3: Sonstige Mängel: Die TechnikDoc GmbH beginnt innerhalb einer Woche mit der Fehlerbeseitigung oder beseitigt den Fehler erst mit dem nächsten Programmstand, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.
§ 10 Rechtsmängel
§ 11 Haftung
a) Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die TechnikDoc GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die TechnikDoc GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit EUR 100 je Schadensfall und EUR Einhundert für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
§ 12 Verjährung
a) bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für innerhalb der Verjährungszeit ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die in § 3 Abs. 5 genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann;
d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
§ 13 Beginn und Ende der Rechte des Bestellers
§ 14 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 15 Schulung
§ 16 Schluss
Produktübersicht
Quick Links